BG Andernach
Feinstaubbelastung

Feinstaubbelastung PM10

WHO Grenzwert 50 µg/m³0 µg/m³150304560>75 [µg/m³]

Feinstaubbelastung PM2.5

WHO Grenzwert 25 µg/m³0 µg/m³150304560>75 [µg/m³]
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Feinstaubbelastung

Ein zentraler Aspekt der Verkehrssteuerung ist auch die Luftqualität, insbesondere die Belastung durch Feinstaubpartikel. Feinstaub, der durch Verkehr und andere städtische Aktivitäten entsteht, kann erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben. Feinstaubpartikel werden nach ihrer Größe klassifiziert: PM10 sind Partikel kleiner als 10 µm, PM2.5 sind kleiner als 2.5 µm und PM1 sind kleiner als 1 µm. Für diese Partikelgrößen wurden Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden sollten. Für PM10 gilt ein Tagesgrenzwert von maximal 50 μg/m³, für PM2.5 gibt es einen Jahresgrenzwert von 25 μg/m³, und PM1 Partikel sollten möglichst vollständig vermieden werden, da sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Lungenbläschen erreichen können. Eine erhöhte Feinstaubbelastung kann dabei zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen, weshalb es wichtig ist, diese Werte im Auge zu behalten.

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